Vermessungstechniker/in - Vermessung
Am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel ist an den Dienstorten Bernkastel-Kues und Trier jeweils zum 1. August 2025 eine Ausbildungsstelle für den Ausbildungsberuf
Vermessungstechniker/in (m/w/d)
zu besetzen.
WER SIND WIR
Das DLR Mosel ist eine innovative technische Fachverwaltung mit über 200 Mitarbeiter/innen an mehreren Standorten in Rheinland-Pfalz. Die Fachaufgaben sind die Durchführung von Bodenordnungsverfahren, die Förderung von Investitionen in Landwirtschaft und Weinbau, der Einsatz des Prüfdienstes sowie die landesweite Auszahlung von EU-Fördermitteln an Landwirte, Winzer und Akteure im ländlichen Raum. Außerdem ist das DLR Mosel für die Weinbauberatung in den rheinland-pfälzischen Weinbaugebieten an Mosel und Ahr zuständig und ist Berufsbildende Schule für Winzer und Weintechnologen.
Die dreijährige Ausbildung wird in der Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung vorgenommen. Diese Abteilung betreut in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg ca. 50 Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. In einer Flurbereinigung werden landwirtschaftliche Grundstücke zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen neu geordnet.
DEINE AUFGABEN
- Als Vermessungstechniker:in hilfst du bei der Vorbereitung und Durchführung von Vermessungen im Außendienst mit. Weiterhin führst du fachbezogene Nachweise und Dateien, erteilst Auskünfte aus diesen und wirkst bei der Umstellung vorhandener Kartenwerke auf die digitale Führung mit. Dabei arbeitest du mit modernsten Technologien an einem interaktiven graphischen Arbeitsplatz mit geodätischen Auswerte- und Informationssystemen.
DAS BIETEN WIR DIR
- Sicher, auch in Zukunft | Krisensicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit guten Übernahmechancen
- Transparente Verdienstmöglichkeiten | Gute Bezahlung bereits in derAusbildung beginnend mit 1.186,82 € (brutto/Monat) im 1. Jahr; 1.240,96 € im
2. Jahr und 1.290,61 € im 3. Jahr. Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach demBerufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG). Dich erwartet eine Abschlussprämie bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung.
- Vielfältige Tätigkeiten in der Landesverwaltung | Raum für Veränderungen und persönliche Weiterentwicklung
- Gesund bleiben | Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Flexibles Arbeiten | Flexible Arbeitszeiten (6.00 bis 20.00 Uhr), 30 Tage Urlaub
- Familie und Beruf vereinbaren | Familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- Miteinander fördern | Großes, motiviertes Nachwuchsteam; Veranstaltungen und Freizeitgruppen für Mitarbeitende
DAS SOLLTEST DU MITBRINGEN
- Voraussetzung für die dreijährige Ausbildung ist mindestens der qualifizierte Sekundarabschluss I
- entsprechende schulische Qualifikationen, insbesondere in den Fächern Mathematik und Deutsch
- räumliches Vorstellungsvermögen
- Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft
- Flexibilität und Aufgeschlossenheit
- sowie Bereitschaft zur engagierten Mitarbeit
Weitere Informationen finden Sie unter www.dlr.rlp.de (Service), www.add.rlp.de (Themen/Berufsbildung) oder www.landentwicklung.rlp.de (Ausbildung).
Ansprechpartner für Rückfragen ist Herr Alles (Tel.: 06531 / 956-121, torben.alles@dlr.rlp.de). Ein Schnupperpraktikum ist jederzeit möglich.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Praktikumsnachweise sowie die letzten beiden Schulzeugnisse usw.) werden
bis zum 30. November 2024 erbeten an das
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
Zentralgruppe Verwaltung
Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues
oder
dlr-mosel@dlr.rlp.de
Weitere Informationen rund um Ihre Bewerbung
Das Land Rheinland-Pfalz fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen. Wir wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion oder sexuellen Identität. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen nur als Kopien (ohne Mappen) einzureichen, da keine Rücksendung erfolgt.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes zu. Ausführliche Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Link:
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