Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin / Sozialpädagoge (m/w/d) bei der Justizvollzu
1. BehördeDie Justizvollzugsanstalt Rheinbach ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges und ist zuständig für die Vollstreckung von Freiheitsstrafe an männlichen Erwachsenen. Die JVA Rheinbach verfügt über eine Belegungsfähigkeit von 613 Haftplätzen.Wir bieten
- Mitarbeit in langjährig erfahrenen, engagierten, interdisziplinären Teams,
- professionelle Einarbeitung,
- flexible Arbeitszeitgestaltung.
2. Name der Stelle/Funktionsbeschreibung
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bei der Justizvollzugsanstalt Rheinbach. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei Tarifbeschäftigten 39 Stunden und 50 Minuten, bei Beamtinnen und Beamten 41 Stunden.
3. Befristung
Es handelt sich um eine unbefristete Stelle.
4. Bewertung
Die Stelle kann in der Bandbreite A 9 / A 10 besetzt werden. Die Besetzung mit einer Tarifbeschäftigten / einem Tarifbeschäftigten in der Entgeltgruppe S 15 TV-L ist ebenfalls möglich.
5. Ziele
Die Kernaufgaben des Sozialdienstes sind fachliche Diagnostik und Beratung, Behandlung, Vernetzung und Vermittlung sozialer Hilfe. Sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Maßnahmen werden mit dem Ziel einer Verbesserung der Lebenslage der Strafgefangenen in psychischer, sozialer oder materieller Hinsicht geplant, organisiert und durchgeführt.
In der professionellen Sozialarbeit geht es daher vornehmlich um folgende Arbeitsergebnisse:
- Die Klienten sind informiert und beraten.
- Sie sind zur Überprüfung ihrer Einstellungen motiviert.
- Sie erhalten Angebote zur Erprobung neuer Handlungs- und Verhaltensmuster und nehmen diese wahr.
- Die vollzuglichen Angebote sind entsprechend der Zielgruppe und den gesellschaftlichen Entwicklungen bedarfsgerecht gestaltet.
- Die vollzuglichen Angebote entsprechen dem Auftrag des Strafvollzugsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
6. AufgabenDie Aufgaben orientieren sich an den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (AV des JM vom 18.12.2015 - 2400 - IV.54 - in der jeweils gültigen Fassung).Zu den Aufgaben des Sozialdienstes gehören insbesondere:
- Methodische Einzelfallhilfe und soziale Gruppenarbeit,
- Soziales Training,
- Durchführung der Zugangsexploration,
- Mitwirkung bzw. Federführung bei der Behandlungsuntersuchung sowie bei der Aufstellung und Umsetzung der Vollzugsplanung,
- Beiträge zur Gewährung von Haftlockerungen,
- Krisenintervention,
- Fertigung von Berichtsentwürfen an Gerichte und Staatsanwaltschaften, an kommunale Ausländerbehörden und zur Erwirkung von Kostenzusagen bei Sozialhilfeträgern,
- Kooperation mit öffentlichen und freien Trägern,
- Schuldnerberatung,
- Suchtberatung,
- Angehörigenberatung,
- Beratung und Hilfe bei der Vorbereitung der Entlassung,
- Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung anstaltsinterner Förderkonzepte,
- Mitwirkung bei der praktischen Umsetzung des Übergangsmanagements in Kooperation mit anderen Diensten, externen Partnern und Dienstleistern,
- fachliche Beratung und Unterstützung des Betreuungsdienstes im Umgang mit Problemen der Gefangenen im sozialen Bereich,
- Teilnahme an Vollzugs- und Fachkonferenzen,
- Dokumentation von Betreuungs- und Hilfeprozessen.
7. Anforderungen
7.1. Fachliche Anforderungen
Ausbildung:
Diplom-Sozialarbeiterin/Diplom-Sozialarbeiter bzw. Diplom-Sozialpädagogin/ Diplom-Sozialpädagoge oder Bachelor of Arts mit staatlicher Anerkennung.
Fachkenntnisse:
- Kenntnisse und Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik,
- Arbeitsfeld- und fachspezifische Rechtskenntnisse,
- Kenntnisse in der psychosozialen Diagnostik,
- Kenntnisse in moderner Informationstechnik.
Besondere Fachkenntnisse im strukturierten Übergangsmanagement (wünschenswert):
Dem Übergangsmanagement liegt ein ganzheitliches Verständnis zugrunde, welches den Vollzug als Teil des (über-)regionalen gesellschaftlichen Hilfesystems / Netzwerks versteht und inhaftierten Menschen die Zugangschancen zu diesem System ermöglichen will. Dieses Verständnis beinhaltet die Entwicklung struktureller, rechtlicher, psychosozialer und organisatorischer Lösungen und die verlässliche Kooperation mit den der Wiedereingliederung dienenden Akteuren. Das Übergangsmanagement setzt dabei an den Schnittstellen der Aufnahme in den Justizvollzug und der Entlassung aus dem Justizvollzug an. Hieran anknüpfend sind unter anderem die folgenden besonderen Fachkenntnisse wünschenswert:
- Kooperation mit anderen Justizvollzugseinrichtungen und dem Fachbereich Sozialdienst im Justizvollzug des Landes NRW,
- Pflege des anstaltsbezogenen Netzwerks,
- Weiterentwicklung der anstaltsbezogenen Strukturen zur Sicherung des Übergangs durch nachbetreuende Institutionen, Einrichtungen und Personen,
- Kooperation mit den weiteren im Übergangsmanagement tätigen Fachleitungen und Bediensteten,
- Beratung und Unterstützung der Behördenleitung in Fragen des Übergangsmanagements,
- Information der Bediensteten über fachliche und rechtliche Entwicklungen / Neuerungen sowie Beratung in Einzelfällen,
- Organisation von Informationsveranstaltungen für Bedienstete und Gefangene,
- Fertigung von Berichtsentwürfen und Bearbeitung von Anfragen zum fallübergreifenden Übergangsmanagement,
- Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Qualifikationsmaßnahmen,
- Mitwirkung bei der Evaluierung zum Übergangsmanagement.
7.2 Persönliche Anforderungen
- Identifikation mit dem eigenen Berufsbild,
- Fähigkeit und Bereitschaft zur kritischen Selbstreflektion,
- Gute Leistungsmotivation und Flexibilität in der Gestaltung der Arbeit,
- Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung,
- Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit,
- Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit Konflikten,
- hohe Frustrationstoleranz,
- Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit,
- Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit,
- Situationsangemessener Umgang mit Nähe und Distanz,
- Loyalität gegenüber Dienst- und Fachvorgesetzten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund sowie an Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität.
Bewerbungen werden bis zum 04.03.2025 an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rheinbach, 53359 Rheinbach, Aachener Str. 47 erbeten. Elektronische Bewerbungen sind an die E-Mail‑Adresse poststelle@jva-rheinbach.nrw.de zu richten.
Für etwaige Rückfragen steht der Leiter des Sozialdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Rheinbach, Herr Sozialrat Unland (Tel.: 02226 / 86-126; E-Mail: stephan.unland@jva-rheinbach.nrw.de) zur Verfügung.
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