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Sachbearbeiter/in (m/w/d) Amtsvormundschaft im Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe

Hürth (60.000 Einwohner, Rhein-Erft-Kreis) liegt im Herzen des Rheinlands und grenzt an die Millionenstadt Köln. Im Dreieck der Großstädte Aachen, Düsseldorf und Bonn gelegen bilden die 12 Hürther Orte eine vielfältige und lebendige Stadt, die sich durch aufgeschlossene und lebensfrohe Menschen auszeichnet. Hürth ist ein starker Teil dieser Region und bietet erfolgreichen Unternehmen mit guten Verkehrsanbindungen und attraktiven Gewerbeflächen beste Bedingungen und ein wirtschaftsfreundliches Klima. Auch die weichen Standortfaktoren sind mit einer vielfältigen Kultur- und Bildungslandschaft, familienfreundlichen Kinderbetreuungsangeboten, breit gefächerten Einkaufsmöglichkeiten, guter Wohnqualität sowie abwechslungsreichen Sport- und Freizeitangeboten stimmig. Ländliche Idylle und städtisches Flair prägen Hürth genau wie zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich und mit viel Herz für die Pflege von Brauchtum und Tradition in ihrer Heimatstadt einsetzen. Möchten Sie auch ein Teil unserer Stadt werden, um gemeinsam unsere Kommune weiter zu entwickeln und noch lebenswerter zu machen?
Zur Bewältigung dieser Aufgabe suchen wir zur Verstärkung des Jugendamtes zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Sachbearbeiter/in (m/w/d) Amtsvormundschaft

im Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe

EG S 12 TVöD-SuE

Es handelt sich um eine vorerst für zwei Jahre befristete Teilzeitstelle mit 19,5 Std./Woche. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
Führung von gesetzlichen und bestellten Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften, d.h. die gesetzliche Vertretung von Minderjährigen in der gesamten elterlichen Sorge oder in Teilen, insbesondere

  • die persönliche Förderung sowie Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels zu einer eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1788 BGB).
  • Die Pflege des regelmäßigen persönlichen Kontaktes zum Mündel, i.d.R. einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung (§ 1790 Abs. 3 BGB).
  • Die Wahrnehmung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, etwa durch Erfüllung der Meldepflichten, Beantragung von Ausweisdokumenten, Veranlassung freiheitsentziehender Maßnahmen (§ 1631 BGB) oder durch Beurteilung ausländer- und asylrechtlicher Statusfragen.
  • Die Ausübung der Gesundheitssorge, bspw. Abwägung betreffend/Einwilligung in ärztliche und therapeutische Maßnahmen.
  • Die Regelung von Angelegenheiten hinsichtlich Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf.
  • Verwaltung von Mündelvermögen, Anlegen von Mündelgeldern (§§ 1798, 1835 ff. BGB).
  • Klärung von Nachlassangelegenheiten einschließlich der Prüfung /Durchführung von Erbausschlagungen.
  • Rechtliche Vertretung des Mündels, darunter Führen von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, einschließlich Asylverfahren.
  • Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten für Gerichte.
  • Kooperation und Zusammenarbeit mit allen an der Pflege und Erziehung des Kindes/Jugendlichen beteiligten Partnern, z.B. Sozialleistungsträgern, Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Ärzten, Gerichten, sonstigen Behörden, etc.
  • Einhaltung verwaltungstechnischer Vorgaben (ordnungsgemäße Aktenführung/Dokumentation/Ablage/regelmäßige Berichterstattung an das Familiengericht).

Diese Zugangsvoraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Sie verfügen über einen erfolgreichen Abschluss als Sozialpädagoge/Sozialpädagogin (Diplom, Bachelor) oder einen vergleichbaren Abschluss.
  • Eine vorausschauende, effiziente und zielgerichtete Arbeitsweise sowie eine hohe Flexibilität.
  • Eine belastbare, selbständige Persönlichkeit mit Entscheidungsstärke und Eigeninitiative.
  • Sehr gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit.
  • Anwendungssichere Kenntnisse der üblichen Bürosoftware (insbesondere MS-Office Produkte) und der elektronischen Kommunikationsmittel.
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft, den privaten PKW zeitweise gegen Wegstreckenentschädigung für Dienstfahrten einzusetzen.

Wünschenswert sind:

  • Bei sozialpädagogischer Ausbildung entsprechende rechtliche Kenntnisse/Erfahrungen oder bei einem anderen Abschluss entsprechende sozialpädagogische Kenntnisse/Erfahrungen.
  • Bei fehlender Zusatzqualifikation die Bereitschaft zur Einarbeitung in sozialpädagogische oder rechtliche Fachgebiete.
  • Langjährige Berufserfahrungen im Bereich des SGB VIII.
  • Grundkenntnisse der Software Prosoz14plus.
  • Gute Kenntnisse im Bereich der Rechtsanwendung und in gerichtlichen Verfahren sowie Kenntnisse des Zivilrechts, Prozessrechts, Sozial- und Verwaltungsrechts, Ausländer-/Asylrechts.
  • Fremdsprachenkenntnisse in Englisch.

Darüber dürfen Sie sich freuen:

  • Einen krisensicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz.
  • Eine gute Bezahlung nach dem Tarifvertrag (TVöD) nach EG S 12 TVöD-SuE.
  • Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) bei Anstellung nach dem TVöD/VKA.
  • Jahressonderzahlung bei Anstellung nach dem TVöD/VKA .
  • Vermögenswirksame Leistungen.
  • Spannende, nachhaltige, zukunftsorientierte Projekte.
  • Eine moderne Ausstattung des Arbeitsplatzes.
  • Flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten an bis zu 2 Tagen/Woche zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Möglichkeit zur fachlichen Fort- und Weiterbildung.
  • Jobticketangebot bei Anstellung nach dem TVöD/VKA.
  • Sportangebote und Gesundheitsvorsorge.
  • Eine betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach dem TVöD/VKA

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung online über das Bewerberportal der Stadt Hürth ein. Sie füllen dort ein Online-Formular aus und laden anschließend Ihre üblichen Bewerbungsunterlagen hoch. Ihre Eingaben können Sie sich vor dem Versenden in einer Vorschau anzeigen lassen. Während der Eingabe haben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Bewerberportal zu verlassen. Ihre Daten werden dann automatisch gelöscht.
Die Stadt Hürth fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder geschlechtlicher Identität.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Für Ihre Fragen zur ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen Frau Büsgen (Telefon 02233/53-354) gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zur Stadt Hürth erhalten Sie unter www.huerth.de.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 19.01.2025.

Stadt Hürth
Der Bürgermeister
Personalamt
50351 Hürth

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Unbefristet, Vollzeit

Veröffentlicht am 19.12.2024

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