Referentin / Referent (w/m/d) im Referat M2 „Kabinett, Landtag, Petitionen“
Referentin/ Referent (w/m/d) im Referat M2 „Kabinett, Landtag, Petitionen“ im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Besoldungsgruppe A 14 LBesO A NRW bzw. bis Entgeltgruppe 13 TV-L)
Unser Ministerium
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen trägt im Besonderen dazu bei, dass Städte und Gemeinden sich weiterentwickeln und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in unseren 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen auch in der Zukunft gewahrt bleibt und die Digitalisierung zum Wohle der Menschen eingesetzt wird.
Wir unterstützen diejenigen vor Ort, die Heimat in Nordrhein-Westfalen tagtäglich gestalten. Neben dem Gemeindefinanzausgleich und anderer kommunaler Rechtsgrundlagen sind wir für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau, die Städtebauförderung und die Erarbeitung einer Digitalagenda und Datenstrategie für Nordrhein-Westfalen zuständig sowie die oberste Bauaufsichts-, Kommunalaufsichts- und Denkmalbehörde in Nordrhein-Westfalen.
Ihr Referat
Das Referat M 2 ist verantwortlich für die Koordinierung der Aktivitäten in landespolitischen Angelegenheiten (insbesondere Landtag, Kabinett), die Vorbereitung von Gremiensitzungen für die Hausleitung sowie von Stellungnahmen zu landespolitischen Themen.
Ihr Aufgabenbereich
Betrifft die umfassende Koordinierung (hausintern und extern) sowie inhaltliche Bewertung von das Ressort betreffenden Vorlagen und Angelegenheiten in Bezug auf
- Konferenzen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
- Kabinettsitzungen der Landesregierung
- eigene Kabinettvorlagen und im Wege der Beteiligung übermittelte Kabinettvorlagen anderer Ressorts
Ferner erfolgt die Vor- und Nachbereitung von den das Ressort betreffenden Kleinen und Großen Anfragen des Landtags sowie gelegentliche Wahrnehmung von Aufgaben in der Koordinierung von Landtagsangelegenheiten.
Wir setzen voraus
- die Befähigung zum Richteramt mit mindestens der Note „befriedigend“ im 1. oder 2. Staatsexamen oder
- die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder eine vergleichbare Qualifikation oder
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister oder universitärer Diplomstudiengang) mit einem verwaltungs-, wirtschafts-, geisteswissenschaftlichen oder vergleichbaren Schwerpunkt
Wir erwarten
- eine möglichst dreijährige, vorzugsweise einschlägige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung
- sichere Kenntnisse der Verwaltungsstrukturen und -abläufe in NRW
- Erfahrungen bei der Koordinierung von komplexen Abstimmungsprozessen
- Verständnis für politische Zusammenhänge sowie Gestaltungspielräume der Landespolitik
- ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit und eine schnelle Auffassungsgabe
- ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
- eine ausgeprägte mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit verbunden mit der Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge verständlich und prägnant darzustellen
- die Fähigkeit zur gründlichen und selbstständigen Arbeit, auch unter Zeitdruck
- ein sehr hohes Maß an Flexibilität
- eine hohe Teamfähigkeit und Sozialkompetenz
- Durchsetzungsfähigkeit und ein sicheres und freundliches Auftreten
- die Fähigkeit zum konzeptionellen Arbeiten
- Diversitykompetenz
Wir bieten Ihnen
- einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit interessanten und vielfältigen Aufgaben
- gute Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der beamten- und tarifrechtlichen Möglichkeiten auch auf der ausgeschriebenen Position
- ein attraktives Fortbildungsangebot hinsichtlich Ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenzen
- familienfreundliche, flexible und mobile Arbeitsmodelle, wobei eine Beschäftigung in Teilzeit - auch auf diesem Arbeitsplatz - grundsätzlich möglich ist
- einen Standort mit guter Infrastruktur und Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie die Möglichkeit zum Erwerb einer Parkberechtigung
- bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis
- eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte
Haben Sie Fragen an uns?
Fragen zum Aufgabenbereich
- Herrn Referatsleiter Offermanns 0211/8618-3451
Fragen zum Bewerbungsverfahren
- Frau Referentin Schultze 0211/8618-3444
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung bitte bis zum 17. Februar 2025 per E-Mail (in einer PDF-Datei) an: bewerbung@mhkbd.nrw.de oder postalisch an das:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Referat 103 Personal Stichwort: „M2 RF“ Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf
Aus Gründen der Verwaltungsökonomie werden Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt. Es wird deshalb darum gebeten, auf die Verwendung von Bewerbungsmappen zu verzichten.
Hinweise
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des SGB IX sind erwünscht.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig das Einverständnis, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht bzw. vernichtet.
Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Bewerbung kann in diesem Fall nicht mehr im laufenden Auswahl- und Einstellungsverfahren berücksichtigt werden.
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