Küchenhilfe für die Kindertagesstätte Hollerburg
Das BMFSFJ ist Träger der Betriebskindertagesstätte „Hollerburg“, in der 85 Kinder im Lebensalter von 1 bis 10 Jahren in fünf Gruppen betreut werden. Das pädagogische Team besteht derzeit aus 20 Beschäftigten. Die Kita hat eine zweite Hilfskraft im Bereich Küche und Hauswirtschaft mit der die Aufgaben aufgeteilt werden und eine gegenseitige Vertretung z. B. im Urlaubsfall erfolgt. Die Kindertagesstätte ist montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags bis 16:00 Uhr geöffnet. Die Kita bleibt in der zweiten und dritten Woche der Sommerschulferien des Landes NRW sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
- Zubereitung (frische Speisen und Tiefkühlkomponenten) und Ausgabe der Mittagsmahlzeiten
- Bereitstellung von Geschirr und Besteck (Frühstück und Mittagessen)
- selbstständige Erstellung von Speiseplänen unter Berücksichtigung des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas unter Berücksichtigung besonderer Ernährungsbedürfnisse
- Zusammenarbeit und Abstimmung der Mahlzeitenplanung und Abläufe mit den pädagogischen Fachkräften
- Planung, Kalkulation, Bestellung bzw. Einkauf von Lebensmitteln
- Verräumen und Kontrolle von Warenlieferungen
- Verfallskontrolle der gelagerten Lebensmittel
- Einhaltung des HACCP-Konzeptes und Umsetzung des Hygienekonzepts mit entsprechender Dokumentation
- Tätigkeiten, die sich aus dem Hygiene- und Reinigungsplan ergeben
- Pflege und Reinigung von Küche, Geschirr, Küchengeräten und Küchenschränken laut Reinigungs- und Desinfektionsplan und nach Bedarf
- Reinigung der Wäsche und alle damit in Verbindung stehender Tätigkeiten
- Teilnahme an Teambesprechungen nach Bedarf
- Bereitschaft zur Mithilfe bei Festen und Feiern der Kita außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (z.B. nach 17 Uhr oder am Wochenende; in der Regel 2-3 x jährlich)
- Wahrnehmung von Vertretungsaufgaben im Hauswirtschaftsteam
Bei allen Tätigkeiten müssen die gesetzlichen Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung (HACCP) und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eingehalten werden.
Sie verfügen über
- Erfahrungen als Hilfskraft in einer Küche oder als Hauswirtschaftskraft
- Kenntnisse in der Gemeinschaftsverpflegung, insbesondere in der Kitaverpflegung
- Kenntnisse der Kinderernährung (wünschenswert)
- Erfahrungen bei der Speiseplangestaltung (wünschenswert)
- HACCP Kenntnisse oder die Bereitschaft sich diese anzueignen
- Eine gültige Erst- und ggfs. Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder die Bereitschaft sie nachzuholen
- Gültige Lebensmittelhygiene-Schulung oder Bereitschaft sie nachzuholen
- Eigenverantwortliches, selbstständiges und strukturiertes Arbeiten
- gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. B1)
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
- körperliche Belastbarkeit im Rahmen der auszuführenden Aufgaben
- PC-Kenntnisse
- hohe Teamfähigkeit
Im Falle einer Einstellung muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt sowie ausreichender Masernimpfschutz nachgewiesen werden.
Wir bieten Ihnen
- Eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Bund - Entgeltgruppe 3 TVöD (je nach berufliche anrechenbarer Vorerfahrung 2.762.69 € bis 3.296.43 € brutto in Vollzeit)
- Zulage für Beschäftigte bei obersten Bundesbehörden (Ministerialzulage) i. H. v. 220,- Euro/Monat
- Jahressonderzahlung nach TVöD
- eine betriebliche Altersvorsorge
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche, zusätzlich am 24.12./31.12. dienstfrei
- Zuschuss für das Deutschland Jobticket
- ein sehr engagiertes und kollegiales Team
- eine fachliche Einarbeitung und kontinuierliche Begleitung
- regelmäßige Teamsupervisionen
- umfangreiche und bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Wir unterstützen Sie gerne auch dabei, wenn Sie Bedarf an einer Betreuung Ihres eigenen Kindes in unserer Kindertagesstätte haben.
Fühlen Sie sich angesprochen?
Dann senden Sie bitte bis zum 6. April 2025 (bevorzugt per E-Mail) Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere Motivationsschreiben, Lebenslauf, Schul- und Berufsabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse) an:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Frau Christina Kappl
Rochusstraße 8-10
53123 Bonn
E-Mail: christina.kappl@bmfsfj.bund.de
Für Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Frau Kappl unter der Telefonnummer (0228) 930-2328 gerne zur Verfügung.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.