Hilfskräften in der Küche (m/w/d)
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 11. Juli 2024 das Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz beschlossen. Das Landesamt nimmt ab dem 1. Januar 2025 Aufgaben des Landes auf den Gebieten des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes sowie der zivilen Verteidigung im Geschäftsbereich des für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministeriums wahr, die dem Land aufgrund des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und anderer Gesetze übertragen worden sind und ggf. zukünftig übertragen werden. Hierzu gehören u. a. die Bereiche resiliente Vorsorge- und Notfallplanung, Lage- und Risikomanagement, Infrastruktur und Technik sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Brand- und Katastrophenschutz.
In dem neuen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt mehrere länger befristete Stellen von
Hilfskräften in der Küche (m/w/d)
in Teilzeit zu besetzen.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Unterstützung der Küchenleitung bei der Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten und deren Ausgabe
- Bedienung von Küchenmaschinen
- Einsatz in der Spülküche
- Reinigungsarbeiten des Geschirrs, des Speisesaales, der Küchengerätschaften und des Inventars.
Darüber hinaus wünschenswert und von Vorteil sind:
- aktuelle Kenntnisse zur Hygieneverordnung
Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:
- Qualitätsbewusstsein
- Einsatzfreude und Kreativität
- Organisationsgeschick
- Freundliches Auftreten und gepflegtes Erscheinungsbild
- Belastbarkeit
- Teamfähigkeit
- Flexibilität
- Bereitschaft, auch bei Wochenend- und/oder Abendveranstaltungen Dienst zu tun.
Das können Sie von uns erwarten:
- einen verantwortungsvollen Arbeitsplatz im Beschäftigungsverhältnis nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder - TV-L
- eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 3 TV-L
- ein wertschätzendes, offenes und transparentes Arbeitsumfeld und -klima
- ein vielfältiges Fortbildungs- und Qualifizierungsangebot
- ein vielseitiges Gesundheitsförderungsangebot.
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung den gewünschten Beschäftigungsumfang an.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so reichen Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen entweder per Brief an die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz, Lindenallee 41-43, 56077 Koblenz, per E-Mail an Personal@lfka.rlp.de oder über folgendes Bewerbungsformular bis zum 16.12.2024 ein:
https://bks-portal.rlp.de/lfka/bewerbung-kueche.
Für Rückfragen melden Sie sich gerne unter personal@lfka.rlp.de oder 0261 9729 -1011.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu (s. Homepage: www.lfka.rlp.de).
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.