Zum Hauptinhalt springen

EU-Konformitätsbescheinigung für Apothekerinnen und Apotheker beantragen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:

EU-Konformitätsbescheinigung für Apothekerinnen und Apotheker beantragen

1 / 1
► Online beantragen
EU-Konformitätsbescheinigung für Apothekerinnen und Apotheker online beantragen (externer Link)")
Bezeichnung:

EU-Konformitätsbescheinigung für Apothekerinnen und Apotheker beantragen

Stelle:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Fachgebiet K5 - Ausbildung und Zugang zu den Berufen im Gesundheitswesen
Adresse:

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Anfahrtsbeschreibung")

(Bemerkung: Dienstsitz Bonn)

Waisenhausgasse 36-38a
50401 Köln
Anfahrtsbeschreibung")

(Bemerkung: Dienstsitz Köln)
Telefon:
+49 228 99307-4797
E-Mail über Kontaktformular:
Kontakt aufnehmen")
Kontakt aufnehmen")
WWW:
Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte")
Kontaktformular des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte")
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie haben Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht.
Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung des Apothekerberufs.
Beantragung
Wie Sie Ihre EU-Konformitätsbescheinigung beantragen, ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben.
Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker nach dem 1. Oktober 1987 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) begonnen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker bis zum 1. Oktober 1987 in der BRD begonnen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesbehörde.
Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Landesbehörde.
Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.

Teaser

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland abgeschlossen haben und danach als Apothekerin oder Apotheker im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker nach dem 1. Oktober 1987 in der Bundesrepublik Deutschland begonnen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Online-Antragstellung

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Online-Antrag aus. Für die Antragstellung über das Bundesportal benötigen Sie ein BundID-Nutzerkonto.
  • Laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch: entweder als elektronische Originaldokumente oder
  • als amtlich beglaubigte elektronische Kopien oder
  • schicken Sie Ihre Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post.
  • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung als elektronisch gesiegeltes Dokument in Ihr Nutzerkonto-Postfach oder per Post.

Schriftliche Antragstellung

  • Senden Sie ein formloses Anschreiben zusammen mit Ihren Nachweisen per Post an das BfArM.
  • Bitte machen Sie im Anschreiben folgende Angaben: Name,
  • Anschrift (für den Versand der Bescheinigung),
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • optional, wenn Sie früher schon eine EU-Konformitätsbescheinigung vom BfArM erhalten haben: damaliges Aktenzeichen.
  • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post.
  • Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, können Sie die Bescheinigung auch als elektronisch gesiegeltes Dokument erhalten.

Voraussetzungen

Sie können eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland nachweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung
  • Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen: Heiratsurkunde,
  • Auszug aus dem Personenstandsregister oder
  • sonstige Nachweise

Alle Nachweise müssen Sie einreichen als:

  • amtlich beglaubigte Kopie,
  • elektronisches Originaldokument oder
  • amtlich beglaubigte elektronische Kopie

Beachten Sie:

  • Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.
  • Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Artikel 44 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (externer Link)")
Anhang V Nummer 5.6.2. (Ausbildungsnachweise für Apotheker) der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (externer Link)")
§12 Absatz 6 Satz 1 Bundes-Apothekerordnung (BApO) (externer Link)")

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Informationen zur EU-Konformitätsbescheinigung auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) (externer Link)")
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur EU-Konformitätsbescheinigung auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) (externer Link)")

Urheber

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

12.03.2024

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

Ähnliche Stellenanzeigen

EU-Konformitätsbescheinigung für Apothekerinnen und Apotheker beantragen

Stadt Uetersen
Bonn
Vollzeit, Unbefristet

Veröffentlicht am 03.06.2024

Jetzt Job teilen