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Duales Studium bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz

Der duale Studiengang zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) oder zum Diplom-Rechtspfleger (FH) öffnet Ihnen die Tür für einen attraktiven Arbeitsplatz mit anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erledigen als Fachjuristen die ihnen übertragenen Aufgaben - ebenso wie die Richterinnen und Richter - in sachlicher Unabhängigkeit, sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Ihr Aufgabenbereich ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege.
Die Einstellung für die Rechtspflegerlaufbahn (3. Einstiegsamt der Laufbahn „Justiz und Justizvollzug“ in Rheinland-Pfalz) durch das Oberlandesgericht Koblenz erfolgt zum 1. September 2025.
Studienort ist die Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen.
Die praktische Ausbildung findet bei einem Amts- und Landgericht sowie einer Staatsanwaltschaft im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz, wenn möglich in Wohnortnähe, statt.
Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Studiengangs erwerben Sie die Qualifikation für das 3. Einstiegsamt in der rheinland-pfälzischen Justiz und den akademischen Grad „Diplom-Rechtspflegerin (FH)“ bzw. „Diplom-Rechtspfleger (FH)“.
Das Studium
Der am 1. September 2025 beginnende Vorbereitungsdienst umfasst ein Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen von zweimal 12 Monaten und eine 12- monatige studienpraktische Ausbildung.

Ihr Profil

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt. Dazu zählt u.a., dass die Bewerberin oder der Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines an-deren Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzen muss. Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich.
2. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungs-stand nachweist. Die entsprechenden Zeugnisnoten müssen im Durchschnitt mindestens im Bereich der Notenstufe „gut“ liegen,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 43. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.Die Altersgrenze gilt nicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Fälle, in denen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz vorliegen.Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.Erforderlich ist eine uneingeschränkte Reisebereitschaft und Reisefähigkeit im Bezirk des Oberlandesgerichtes Koblenz; der PKW-Führerschein ist wünschenswert.

Ihre Perspektiven

Der Verwendungsort nach der Prüfung orientiert sich am Bedarf. Einsatzmöglichkeiten bestehen bei den 31 Amtsgerichten, den Landgerichten, Staatsanwaltschaften sowie bei dem Oberlandesgericht Koblenz ein-schließlich der Landesjustizkasse Mainz und der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz, weiter bei den Verwaltungs-, Arbeits-, Sozialgerichten und dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Der Abschluss ist bundesweit gültig.
Justizinspektorinnen und Justizinspektoren (Besoldungsgruppe A 9) können unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes und im Rahmen der vorhandenen Planstellen bis in das Spitzenamt der Besoldungsgruppen A 13 nebst Amtszulage befördert werden.
Nähere Informationen zum Berufsbild, zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren, zum Inhalt und Ab-lauf der Ausbildung finden Sie im Internet unter www.olgko.justiz.rlp.de unter der Rubrik „Ausbildung“. Diese weiteren Informationen sind Bestandteil der Stellenausschreibung.
Gewünschte Anlagen (Zeugnisse, Lebenslauf etc.): - ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf, - unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse der letzten vier Schulhalbjahre bzw. Zeugnisse und Unterlagen, die den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen, - evtl. Zeugnisse und Nachweise über Beschäftigungen und Prüfungen seit der Schulentlassung. Die Bewerbungsunterlagen sind ohne Bewerbungsmappen/-hüllen vorzulegen. Von der Einsendung von Originalunterlagen bitten wir abzusehen, da die Bewerbungen aus organisatorischen und aus Kosten-gründen nicht zurückgesendet werden. Wird eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist der Bewerbung ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen. Ansonsten erfolgt die datenschutzgerechte Vernichtung der vorgelegten Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens.

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Vollzeit, Unbefristet

Veröffentlicht am 26.10.2024

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