Abteilungsleitung (m/w/d) Führerscheinstelle
Abteilungsleitung (m/w/d) Führerscheinstelle
- Stadtverwaltung Worms
- Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Büro, Verwaltung, Sachbearbeitung
- Teilzeit
- Publiziert: 15.01.2025
- Publizierung bis: 11.02.2025
Einleitung
Bei der Stadtverwaltung Worms ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Bereich 3.1 - Bürgerdienste eine Stelle in der
- Entgeltgruppe 11 TVöD / Besoldungsgruppe A11 LBesG
- unbefristet
- mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 29,25 bzw. 30 Stunden zu besetzen.
Ihre Aufgaben
Zum 01.04.2025 wird im neu gegliederten Bereich 3.1 - Bürgerdienste die Leitung des Sachgebiets Führerscheinstelle zu besetzen sein. Die Führerscheinstelle wird ab diesem Zeitpunkt eine eigene Abteilung mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ihr Aufgabengebiet umfasst in erster Linie die Leitung der Abteilung. Hierzu gehören insbesondere:
- Personelle und organisatorische Leitung (Führen von Personalgesprächen, strategische Personalentwicklung, dienstliche Beurteilung, Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen u.a.)
- Budget- und Haushaltsverantwortlichkeit
- fachliche Leitung im Aufgabengebiet des Führerscheinwesens
- Ausübung der Funktion der Ausbilungsbeauftragten
- Konflikt- und Beschwerdemanagement
- Pflege der Beziehungen zu Politik und anderen externen Stakeholdern
- Beantwortung von Anfragen der Politik, Öffentlichkeit und Medien
- Entwicklung, Begleitung und Umsetzung einer zukunftsorientierten und digitalisierten Abteilungsstrategie
- Changemangement
Außerdem gehört die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen mit besonderem Schwierigkeitsgrad und/oder von besonderer Bedeutung zu Ihrem Aufgabengebiet. Hierzu gehören:
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren von besonderer Bedeutung- Präzendenzfälle
- Stellungsnahmen in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren
- Vertretung der Abteilung vor dem Stadtrechtsausschuss, sowie bei gerichtlichen Verfahren
Ihr Profil
- Entscheidungsfreudigkeit und Durchsetzungsvermögen
- selbstständige und eigenverantworliche Arbeitsweise
- gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeiten
- ausgeprägte Organisationsfähigkeit und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
- schnelle Auffassungsgabe
- Teamfähigkeit und Flexibilität
- Sicherer Umgang mit den gängigen Office-Anwendungen und die Bereitschaft, sich in fachspezifische Software ( z.B. FSW ) einzuarbeiten
- Erfahrungen in Straßenverkehrsangelegenheiten von Vorteil
- erste Führungserfahrungen wünschenswert
Ihre Voraussetzungen
- erfolgreich abgeschlossene Angestelltenprüfung II oder erfolgreich abgeschlossenes Studium für die Laufbahn des dritten Einstiegsamtes in der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen
- abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (1. und 2. Staatsexamen) mit einschlägigen Erfahrungen im öffentlichen Dienst
Wir bieten Ihnen
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bzw. die Übernahme ins Beamtenverhältnis
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in Worms
- verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Firmenfitness mit EGYM Wellpass
- betriebliche Sozialberatung
- attraktive Weiterbildungsangebote
- betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen für Beschäftigte
- Unterstützung bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. durch flexible Arbeitszeiten oder Telearbeit
- arbeitgebergefördertes Deutschlandticket, sowie eine sehr gute Verkehrsanbindung
- Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung
Die Stadt Worms setzt sich für Chancengleichheit ein und ist daher insbesondere an der Bewerbung von Frauen mit entsprechender Qualifikation interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Kontakt
Sollten Sie fachspezifische Fragen zur ausgeschriebenen Stelle haben, steht Ihnen Frau Zezyk unter der Tel. 06241 / 853-3000 gerne zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Themen wenden Sie sich an Frau Duran Tel. 06241/853-1307.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.
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