Aufnahmerichtlinien Stellenmarkt

Stand: 19.01.2024

1. Allgemeine Richtlinien

Wir prüfen in Stellenanzeigen weder den Wahrheitsgehalt noch den Bezug auf gesetzliche Vorgaben. Wir behalten uns vor, Stellenanzeigen offline zu stellen oder abzulehnen, wenn sie die im Folgenden definierten Richtlinien verletzen oder im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stehen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Sie werden umgehend darüber informiert, wenn wir aus benannten Gründen Ihre Stellenanzeige offline stellen.

 

2. Richtlinien zu Stellenanzeigen

Bei einer in unserem Stellenmarkt geschalteten Stellenanzeige muss es sich eindeutig um ein Stellenangebot mit einem konkreten Aufgabenbereich und einem Bewerbungskontakt bzw. einem Arbeitgeber handeln.

 

Folgende Kriterien müssen inhaltlich gegeben sein:

2.1 Der Bewerbungskontakt mit E-Mail-Adresse (hinterlegt in unserem Bewerbungsformular) oder ein Link in das firmeneigene Bewerbungsformular.

2.2 Die Art der Anstellung (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Ausbildung etc.).

2.3 Eine Stellenbeschreibung, aus der die Tätigkeit und das Anforderungsprofil hervorgehen1.

2.4 Der tatsächliche Arbeitsort oder Home- bzw. Mobile-Office mit angegebenem Firmensitz.

2.5. Gendergerechte Sprache in Stellentitel und Stellenbeschreibung. 

 

Um ein seriöses Erscheinungsbild in unserem Stellenmarkt zu gewährleisten, ist Folgendes untersagt:

2.6 Platzierung von reiner Produkt- oder Unternehmenswerbung.

2.7 Angebote für pornografische und erotische Dienstleistungen.

2.8 Angebote, bei denen Bewerbende ohne direkte Einstellungschance finanziell in Vorleistung gehen oder Weiter- bzw. Fortbildungen besuchen müssen.

2.9 Angebote, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind.

2.10 Einbindung von Inhalten dritter Jobbörsen oder Verlinkungen auf diese.

2.11 Die Auflistung unterschiedlicher Vakanzen in einer Stellenanzeige.

2.12 Reine Bildplatzierungen von z. B. QR-Codes oder Chiffre-Anzeigen, ohne dass sich Nutzer direkt bewerben können.

 

Unsere Qualitätskriterien hinsichtlich der Stellenbeschreibung empfehlen:

2.13 Die Stellenbeschreibung soll alle notwendigen Informationen für die Bewerbenden beinhalten. Ein Verweis auf eine externe Website mit weiteren Informationen zum Stellenangebot sollte vermieden werden, um den Bewerbungsprozess für die Bewerbenden so einfach wie möglich zu gestalten. 

 

3. Richtlinien zu Stellentiteln

Um eine hohe Auffindbarkeit der Stellenanzeigen zu gewährleisten, ist Folgendes untersagt:

3.1 Referenznummern, Versalien, Emojis oder Sonderzeichen (+!#<>) im Titel, da diese die Auffindbarkeit der Stellenanzeigen behindern können. Eine Ausnahme bilden Sonderzeichen zur Einhaltung des AGG. 

 

Unsere Qualitätskriterien hinsichtlich des Titels empfehlen:

3.2 Einen offiziellen und gängigen Stellentitel1 zu wählen und keine Fantasietitel oder interne Bezeichnungen. Diese können ggf. nach dem Titel angefügt werden.

3.3 Keine Titel, die ausschließlich Bezeichnungen beinhalten wie „Trainee“, „Mitarbeiter“ oder „Helfer“ ohne konkreten Hinweis zur Tätigkeit.

3.4 Hinweise wie „Dringend gesucht...“ oder „Wir suchen dich…“ wegzulassen, da diese die Auffindbarkeit der Stellenanzeigen behindern.

3.5 Ortsangaben und Firmennamen nicht im Stellentitel zu erwähnen, da der Arbeitsort und der Firmenname als Angabe sowohl in Ergebnislisten als auch als Teil der Stellenanzeige sichtbar sind.

 

 

(1) Tätigkeitsbeschreibungen und anerkannte Stellentitel zu allen gängigen Berufen stellt die Bundesagentur für Arbeit kostenlos im BERUFENET zur Verfügung.